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15 Jahre atomwaffenfreien Status: Erfahrungen und Sicherheitsgarantien für die Ukraine

Am 22. Juni 2009 fand im Gebäude der Diplomatischen Akademie der Ukraine beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine (Welyka-Shytomyrska-Straße 2) die internationale Konferenz: «15 Jahre atomwaffenfreien Status: Erfahrungen und Sicherheitsgarantien für die Ukraine» statt. Die Konferenz wurde von der Friedrich-Ebert-Stiftung (Regionalbüro in der Ukraine und Belarus) und dem Institut für Auswärtige Politik der Diplomatischen Akademie der Ukraine veranstaltet.

Die Bedingungen, Erfahrungen und Lehren aus der Atomabrüstung der Ukraine, die Wirksamkeit der Garantien des atomwaffenfreien Status und die Suche nach einer optimalen Lösungsoption bei der Gewährleistung der nationalen Sicherheit der Ukraine in einer multipolaren Welt des 21. Jahrhunderts – dies sind die Fragen, die bei der internationalen Konferenz zu einer intensiven Diskussion stehen werden.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion fiel das Atomwaffenerbe der Sowjetzeit gleich vier unabhängigen Staaten - der Russischen Föderation, der Ukraine, Belarus und Kasachstan - zu. Russland übernahm dabei 69,4% des Raketen- und Atomwaffenpotenzials der ehemaligen UdSSR, d.h. 7.133 Kernmunitionseinheiten, die Ukraine – 17% (1.656 Einheiten), Kasachstan – 13% (1.410 Einheiten), Belarus – 0,6% (74 Einheiten). Das Aufkommen von vier Rechtsnachfolgern des sowjetischen Atomwaffenerbes löste eine tiefe Besorgnis seitens der USA und Russlands aus. Im Dezember 1991 stellte die Adminstration des US-amerikanischen Präsidenten George Bush nach der Unterzeichnung des Vertrags von Beloweshskaja Puschtscha eine definitive Forderung nach der Erhaltung einer einheitlichen und zentralisierten Kontrolle der sowjetischen Atomwaffen auf, die von Russland als dem einzigen Rechtsnachfolger der UdSSR ausgeübt werden sollte, während andere Länder sich dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen als atomwaffenfreie Staaten anschließen sollten. Das zielgerichtete Vorgehen Washingtons und der offene Druck Russlands führten zum erwünschten Ergebnis in Bezug auf Belarus und Kasachstan, die sich Ende 1993 dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen als atomwaffenfreie Staaten angeschlossen hatten. Die Ukraine nahm im Prozess der Atomabrüstung hingegen eine selbstständige und besser erwogene Position ein.

Die Ukraine als selbständiger Staat zeigte sich von Anfang an als ein aktiver und engagierter Akteur im Prozess der globalen atomaren Abrüstung. In der Unabhängigkeitserklärung von 1990 bekundete die Werchowna Rada der Ukraine die Absicht des Landes, sich an drei Grundsätze zu halten: keine Aufnahme, keine Produktion und kein Erwerb von Atomwaffen. Das Versprechen, Atomwaffen zu beseitigen, samt praktischen Schritten in dieser Richtung, wurde zur wichtigsten Voraussetzung für die internationale Anerkennung der Souverenität und der Unabhägigkeit der Ukraine, insbesondere seitens der Staaten des so genannten „nuklearen Clubs“.

Bei der Atomabrüstung konzentrierten sich die ukrainischen Diplomaten im wesentlichen darauf, Sicherheitsgarantien der USA, Russlands und anderer nuklearwaffenbesitzenden Staaten nach dem Beitritt der Ukraine zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen als atomwaffenfreier Staat zu erhalten.