Über die kommunale Selbstverwaltung in der Republik Belarus
Zur Zeit berät die Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus über den Gesetzesvorschlag „Über die kommunale Selbstverwaltung in der Republik Belarus“. Der Vorschlag wurde vom Präsidenten der Republik Belarus eingebracht. Der vorliegende Gesetzentwurf war von Abgeordneten der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus behandelt und am 11. Juni 2009 in erster Lesung angenommen worden.
Die Lew-Sapega-Stiftung, die seit vielen Jahren Partner der Friedrich-Ebert-Stiftung in Belarus ist, hat die Hintergrundinformationen zu diesem Gesetzesvorschlag vorbereitet. Diese bestehen neben der Analyse einiger Hauptbestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes auch aus seinen einzelnen Artikeln und Bemerkungen, Ergänzungen und Vorschlägen zu diesen. Entsprechende Schlussfolgerungen und Vorschläge wurden im Hinblick auf die durchgeführte Analyse sowie Zukunftsaussichten der weiteren Entwicklung der lokalen Selbstverwaltung in der Republik Belarus gemacht.
Als Grundlage wurden die Prinzipien und Normen, die in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung festgelegt sind, verwendet. Zudem wurden auch die Gesetzgebung und Praxiserfahrungen in der lokalen Selbstverwaltung Russlands und anderer Nachbarländer von Belarus berücksichtigt.


